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Allgemeine Informationen

Ansprechpartner

Eigenbetrieb Abfallbewirtschaftung "ABBS"

Ansprechpartner:
Frau Andrea Lindegaard
und
Frau Susanne Gaber
Tel.: 06894 – 13 900

Herr
Elmar Sommer
Tel.: 06894 – 13 322

Struktur und Organisation der Abfallentsorgung in St. Ingbert

Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb-St. Ingbert (ABBS)

der Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb-St. Ingbert (ABBS) ist seit 2016 für die Organisation und Durchführung der Abfallentsorgung in St. Ingbert zuständig

Mengenabhängiges Abfallgebührensystem (Verwiegesystem)

Sowohl die Restmüllgefäße (Kleingefäße 120-l und 240-l sowie Großgefäße 770-l und 1.100-l) als auch die Biotonne (120-l-Gefäß) werden verwogen und die Abfallgebühr in Abhängigkeit der entsorgten Gewichte berechnet. Dies sorgt dafür, dass alle Abfallerzeuger eine verursachergerechte, nachvollziehbare Entsorgungsgebühr zahlen.

Pauschalgebühr für Füllmengen unter 5 kg (Mindermenge)

Um zu vermeiden, dass fast leere Müllgefäße unnötigerweise herausgestellt werden, gilt die Regelung, dass sowohl für die Rest- als auch die Biomülltonne jede mit einer Mindermenge unter 5 kg erfasste Entleerung automatisch mit einem Entleerungsgewicht von 5 kg erfasst und berechnet wird.

Um Gebühren zu sparen, wird in solchen Fällen seitens des ABBS angeraten, nur gut gefüllte Gefäße mit Füllmengen über 5 kg zur Entleerung bereitzustellen und ggf. den ein oder anderen Abfuhrtermin auszulassen. Hierdurch ist zu erwarten, dass sich die Zahl der regelmäßig zu leerenden Gefäße verringert. Das kann zur Gebührenstabilität beitragen.

Optimierung und Steuerung der Entsorgungskosten

Durch das konsequente Verwiegen der angedienten Abfallmengen haben die St. Ingberter Bürger die Möglichkeit die Höhe Ihrer Abfallgebühren durch Abfallvermeidung, konsequentes Trennen und recyceln von Verpackungen und Wertstoffen selbst zu steuern. Unterstützt wird dieses Bemühen durch eine Reihe von Angeboten zum Recyceln verschiedenster Stofffraktionen über das Wertstoffzentrum, die Blaue Papiertonne, den gelben Sack für Verkaufsverpackungen, die Depotcontainer für Altglas und Papier, Pappe und Kartonagen, wie auch die Kompostieranlage der Stadt St. Ingbert zur Aufnahme von Hecken- und Grünschnitt.

Über das Recycling von Wertstoffen, insbesondere Papier aus blauer Papiertonne und von Containerstandplätzen, aber auch Metalle aller Art, und Elektrogeräte, für die Verwertungserlöse zu erzielen sind, kann ein Beitrag zur Gebührenstabilität geleistet werden. Entsprechende Wertstoffe sollten daher aussortiert und konsequent den städtischen Sammelsystemen bzw. dem Wertstoffzentrum angedient werden.

Individuelle Änderungen

Individuelle Änderungen wie An-, Ab-, Ummeldungen, Eigentumswechsel beim Gefäßbestand, Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Biotonne können vom Grundstückseigentümer beim ABBS beantragt werden.

Sie möchten eine Änderung in Bezug auf die Abfallentsorgung vornehmen? Bitte kontaktieren Sie uns!

Rahmenbedingungen der St. Ingberter Abfallentsorgung -Satzungen-

Die Rahmenbedingungen der St. Ingberter Abfallentsorgung mit Durchführung der Rest-, Bio- und Sperrmüllabfuhr, der Sammlung von Problemabfällen, der Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten, dem Betrieb des Wertstoffzentrums, dem Betrieb der Kompostieranlage einschließlich der Gebührengestaltung sind in folgenden Satzungen, die Sie auf der Internetseite der Stadt St. Ingbert einsehen können (https://www.st-ingbert.de/umwelt/abfall/) , geregelt.

- Abfallwirtschaftsatzung St. Ingbert

- Abfallgebührensatzung

- Abfallgebührenhöhensatzung

- Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb-St. Ingbert (ABBS)

- Satzung über die Benutzung der städtischen Kompostieranlage

- Satzung über die Benutzung des Wertstoffzentrums St. Ingbert